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Überwachung der Ansiedlung

Jeder Seveso-Betrieb muss vor Aufnahme des Betriebs eine Umweltgenehmigung einholen.

Diese Umweltgenehmigungen werden von den Regionalbehörden ausgestellt, die prüfen, ob die Ansiedlung oder Erweiterung eines (neuen) Seveso-Betriebs ein annehmbares Risiko für die Umgebung, z. B. für Wohn- und Naturschutzgebiete, darstellt.

Der Betreiber muss daher nachweisen, dass er die Gefahren an seinem Standort ausreichend beherrscht und die Folgen eines möglichen Unfalls begrenzen kann.