Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Rechtsvorschriften

Eine europäische Richtlinie (1982) zur Verringerung des Risikos von Industrieunfällen ist nach dem Unfall benannt worden, der sich 1976 in der Nähe von Seveso ereignete.

Mit dieser Richtlinie wird ein doppeltes Ziel verfolgt:

  1. Vermeidung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Prävention),
  2. Begrenzung der Folgen solcher Unfälle für Mensch und Umwelt (Noteinsatzplanung).

In dieser Richtlinie werden präventive Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben wie:

  • Pflichten des Betreibers des Betriebs:
    • Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen, um schweren Unfällen vorzubeugen oder deren Folgen zu begrenzen,
    • Ausarbeitung und Umsetzung einer Präventionspolitik,
    • Ausarbeitung und Umsetzung eines internen Notfallplans.
  • Inspektionsprogramme: Pro Region gibt es ein Inspektionsteam aus regionalen und föderalen Inspektoren. Sie kontrollieren regelmäßig Seveso-Betriebe bei proaktiven Inspektionen und Folgeinspektionen.
  • Überwachung der Ansiedlung: Jeder Seveso-Betrieb muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Umweltgenehmigung einholen.
  • Information der Bevölkerung: Auf dieser Website finden Sie alle erforderlichen Informationen über das Seveso-Risiko. Alle fünf Jahre findet zudem eine Informationskampagne statt.
  • Organisation der Hilfeleistung: Die Provinzgouverneure sind für die Erstellung des besonderen Noteinsatzplans (BNEP) Seveso für Betriebe der oberen Klasse verantwortlich.

Seveso III-Richtlinie

2012 wurde die ursprüngliche europäische Richtlinie durch die Seveso-III-Richtlinie aktualisiert. Diese Richtlinie enthält neue Regeln für eine bessere Bewältigung von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

Die neue Richtlinie:

  • ist auf die CLP-Verordnung abgestimmt. CLP steht für Classification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung). In dieser Verordnung ist festgelegt, wie chemische Stoffe eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen.
  • verbessert den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt und bezieht sie in die Entscheidungsfindung mit ein. Die Öffentlichkeit kann ihre Meinung zu neuen Standorten, Änderungen in Unternehmen und externen Notfallplänen äußern.
  • führt ein System von Verstößen gegen die Richtlinie ein. 

Umsetzung in belgisches Recht

Es gibt ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt mit dem Ziel, das Risiko schwerer Industrieunfälle in Belgien zu begrenzen. Dieses Zusammenarbeitsabkommen ist am 10. Juni 2016 in Kraft getreten und setzt die europäische Seveso-III-Richtlinie (2012) und das Helsinki-Übereinkommen (1992) in belgisches Recht um.