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Noteinsatzplanung und Katastrophenübungen

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es jederzeit zu einem schweren Unfall kommen. Aus diesem Grund arbeiten die Behörden und Betriebe Notfallpläne aus.

Interner Notfallplan

In einer Notsituation versucht der Betreiber des Betriebs, die Situation so schnell wie möglich unter Kontrolle zu bringen. Alle Seveso-Betriebe verfügen zu diesem Zweck über einen internen Notfallplan.

Betreiber sind außerdem verpflichtet, die Behörden bei einem Zwischenfall zu informieren.

Externer Notfallplan

Jeder Bürgermeister oder Gouverneur muss über einen allgemeinen Noteinsatzplan für seine Gemeinde oder Provinz verfügen. Ein allgemeiner Noteinsatzplan umfasst allgemeine Richtlinien zur besseren Bewältigung von Notsituationen aller Art.

Das Seveso-Risiko erfordert zusätzliche Vorbereitungsmaßnahmen. Aus diesem Grund arbeiten die Provinzgouverneure zudem einen besonderen Noteinsatzplan Seveso aus. Das ist Pflicht, wenn auf dem Gebiet ein Betrieb der oberen Klasse ansässig ist.

Dieser Noteinsatzplan ergänzt also:

  • den internen Plan des Seveso-Betriebs,
  • den allgemeinen Noteinsatzplan der Gemeinde/Provinz,
  • den monodisziplinären Einsatzplan. Ein monodisziplinärer Einsatzplan ist ein Plan, den jede Disziplin ausarbeitet, z. B. ein medizinischer Einsatzplan oder ein Feuerwehreinsatzplan.

Der besondere Noteinsatzplan umfasst:

  • eine Beschreibung der Risiken,
  • eine Beschreibung der Noteinsatzplanungszonen. Noteinsatzplanungszonen sind Zonen, in denen die verschiedenen Behörden und Einsatzdienste Schutzmaßnahmen vorbereiten. Sie werden unter Berücksichtigung der Risiken und ihrer möglichen Folgen berechnet,
  • eine Beschreibung der Organisation der Einsatzzonen. Einsatzzonen sind die zum Zeitpunkt der Notsituation geltenden Zonen. Sie werden nach Bewertung der aktuellen Lage bestimmt,
  • eine Kontaktliste mit allen beteiligten Partnern,
  • eine Liste mit Unfallszenarien,
  • die spezifischen Verfahren für das Seveso-Risiko, z. B. in Bezug auf die Information der Bevölkerung,
  • die spezifischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Güter.

Wenn ein neuer besonderer Noteinsatzplan ausgearbeitet wird oder ein bestehender Notfallplan wesentlich abgeändert wird, stellt der Gouverneur den Entwurf dieses Plans in der Gemeinde, in der der Betrieb ansässig ist, zur Verfügung. Als Anwohner können Sie dann die öffentlichen Teile des Plans einsehen und Anmerkungen machen.

Weitere Informationen über Notfallpläne finden Sie hier.

Katastrophenübungen

Alle drei Jahre üben die Behörden und Betriebe die verschiedenen Notfallpläne. Solche Übungen dienen dazu, (neue) Verfahren zu testen, die Durchführbarkeit zu bewerten und jeden mit seiner Rolle in einer Notsituation vertraut zu machen. Nach jeder Übung findet eine Bewertung statt.

Weitere Informationen über Übungen finden Sie hier.