Der Name der europäischen SEVESO-Richtlinie zur Verhütung
schwerer Industrieunfälle lehnt an den Chemieunfall
von SEVESO in Italien im Jahre 1976 an. Die Richtlinie definiert
die vom Anlagenbetreiber und den Behörden zu treffenden
Sicherheitsmassnahmen. Dazu gehören Unfallverhütungs-
und Sicherheitsmanagement-Konzepte ebenso wie Vorkehrungen
bei der Entwicklung beispielsweise neuer Verkehrswege, Wohngebiete
usw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Anlagen.
Die europäische SEVESO-Richtlinie wurde in ein Föderalgesetz
umgesetzt, das das Kooperationbsabkommen vom 21. Juni 1999
zwischen dem Föderalstaat, der Wallonischen Region,
Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt
bezüglich der Beherrschung der Gefahren bei schweren
Industrieunfällen konkretisiert. Das Abkommen enthält
sieben Anlagen.
Dokumente zum herunterlaten
Europäische
SEVESO-Richtlinie 2003/105/EG vom 16 Dezember 2003 (AL/FR)
Kooperationbsabkommen
vom 21. Juni 1999 (F)
Kooperationbsabkommen
vom 21. Juni 1999 (N)