Disclaimer

Gesetzgebung

Kennwort: SEVESO
1 europäische Richtlinie und 1 Föderalgesetz

Der Name der europäischen SEVESO-Richtlinie zur Verhütung schwerer Industrieunfälle lehnt an den Chemieunfall von SEVESO in Italien im Jahre 1976 an. Die Richtlinie definiert die vom Anlagenbetreiber und den Behörden zu treffenden Sicherheitsmassnahmen. Dazu gehören Unfallverhütungs- und Sicherheitsmanagement-Konzepte ebenso wie Vorkehrungen bei der Entwicklung beispielsweise neuer Verkehrswege, Wohngebiete usw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Anlagen.

Die europäische SEVESO-Richtlinie wurde in ein Föderalgesetz umgesetzt, das das Kooperationbsabkommen vom 21. Juni 1999 zwischen dem Föderalstaat, der Wallonischen Region, Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt bezüglich der Beherrschung der Gefahren bei schweren Industrieunfällen konkretisiert. Das Abkommen enthält sieben Anlagen.


Dokumente zum herunterlaten
Europäische SEVESO-Richtlinie 2003/105/EG vom 16 Dezember 2003 (AL/FR)
Kooperationbsabkommen vom 21. Juni 1999 (F)

Kooperationbsabkommen vom 21. Juni 1999 (N)