Gemäss der europäischen Richtlinie ist ein SEVESO-Betrieb
eine Industrieanlage, die gefährliche Stoffe herstellt,
verarbeitet, lagert oder befördert, wie zum Beispiel
Raffinerien, petrochemische und chemische Werke, Erdöllager,
Explosivstofflager. Für diese als "Gefahrenklasse
2" eingestuften Unternehmen muss ein interner und externer
Notfallplan vorliegen.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie gilt auch für
Betriebe, in denen die definierten gefährlichen Stoffe
in geringen Mengen eingesetzt werden. Dabei sind die Mengenschwellen
jeweils genau festgelegt. Im Gegensatz zu den in die "obere
Klasse" eingestuften Betriebe, für die ein externer
Notfallplan vorliegen muss, benötigen die Betriebe
der "unteren Klasse", also mit geringerem Risiko,
keinen solchen.