Ein Katastrophenplan wird immer auf der Grundlage von möglichen
Unfallszenarien erstellt. Die verschiedenen Hilfs- und Rettungsdienste
- Feuerwehr, Polizei, Zivilschutz, Rettungsärzte und
Sanitäter - sind in der Lage, bereits wenige Minuten
nach dem Alarm einzugreifen. Sie sind speziell ausgebildet
und werden regelmässig auf ihre Effizienz getestet.
Je nach Art und Umfang des Unfalls, wird der Notfallplan
auf Betriebs-, Gemeinde-, Provinz- oder Landesebene eingeleitet.
Sowohl die Betriebe der "oberen Gefahrenklasse"
als auch die der "unteren Gefahrenklasse" sind
verpflichtet, einen internen Notfallplan aufzustellen und
diesen bei einem Unfall jeweils sofort selbst einzuleiten.
Bei schweren Unfällen kommt ausserdem ein externer
Notfallplan zur Anwendung. Zuständig für dessen
Koordination sind die Behörden. Je nach Ernst und Entwicklung
des Unfalls werden in Belgien die Alarmstufen 1 bis 4 ausgerufen.
| Alarmstufe |
Zuständigkeit für die
Koordination der Massnahmen |
| 1 |
Gemeinde: Bürgermeister |
| 2 |
Provinz: Gouverneur |
| 3 |
Landesweit: Innenminister |