Disclaimer

Im Falle eines Unfalls

Alarmstufen und Notfallpläne
Massnahmen zu Ihrer Sicherheit

Ein Katastrophenplan wird immer auf der Grundlage von möglichen Unfallszenarien erstellt. Die verschiedenen Hilfs- und Rettungsdienste - Feuerwehr, Polizei, Zivilschutz, Rettungsärzte und Sanitäter - sind in der Lage, bereits wenige Minuten nach dem Alarm einzugreifen. Sie sind speziell ausgebildet und werden regelmässig auf ihre Effizienz getestet.

Je nach Art und Umfang des Unfalls, wird der Notfallplan auf Betriebs-, Gemeinde-, Provinz- oder Landesebene eingeleitet.

Sowohl die Betriebe der "oberen Gefahrenklasse" als auch die der "unteren Gefahrenklasse" sind verpflichtet, einen internen Notfallplan aufzustellen und diesen bei einem Unfall jeweils sofort selbst einzuleiten.

Bei schweren Unfällen kommt ausserdem ein externer Notfallplan zur Anwendung. Zuständig für dessen Koordination sind die Behörden. Je nach Ernst und Entwicklung des Unfalls werden in Belgien die Alarmstufen 1 bis 4 ausgerufen.

Alarmstufe Zuständigkeit für die Koordination der Massnahmen
1 Gemeinde: Bürgermeister
2 Provinz: Gouverneur
3 Landesweit: Innenminister